Asbest ist als Werkstoff, aufgrund seiner Vielseitigkeit, in so großen Mengen verarbeitet worden, wie kein anderer. Auch heute stoßen wir in unseren Häusern immer wieder auf langlebige asbesthaltige Materialien, die an sehr unterschiedlichen Bauteilen in unterschiedlichen Anwendungen verwendet wurden. 1993 wurde Asbest in Deutschland aufgrund des nachgewiesenen Krebsrisikos verboten. Das Thema bleibt uns aber erhalten.
Wenn in älteren Gebäuden an Renovierung oder Sanierung gedacht wird und dabei vorhandene Materialien abgebrochen oder rausgerissen werden sollen, dann ist mit Staubentwicklung zu rechnen. Sollten dabei asbesthaltige Materialien beteiligt sein, besteht für die tätigen und anwesenden Hand- und Heimwerker oder andere Personen die Gefahr Asbestfasern einzuatmen.
Asbest besteht aus kleinsten nadelförmigen Fasern, die der Mensch dann einatmet und diese können lebenslang im Körper verbleiben. Weil sie so klein sind können sie bis in die tiefsten Lungenbereiche eindringen. Je mehr Fasern eingeatmet werden umso größer die Gefahr der Erkrankung.
Vor dem Einatmen von Asbestfasern muss man sich also durch geeigneten Arbeitsschutz schützen. Außerdem müssen an den Sanierungsbereich angrenzende Räume vor dem Eintrag von Asbestfasern durch Abschottung geschützt werden und am Ende müssen die freigesetzten Asbestfasern aus dem Sanierungsbereich durch eine professionelle Feinreinigung entfernt werden.
Findet dieses Risiko bei der Renovierung- und Sanierungsplanung vorab keine Beachtung, kann das Abbrechen einer Wand oder das Rausreißen eines alten Bodenbelags bei Vorhandensein von Asbest in diesem Bauteil, schnell zu einer Asbestkontamination der Wohnung oder des Hauses führen, wenn die Asbestfasern entsprechend verteilt werden. Diese Fehler im Nachhinein zu korrigieren ist für alle Beteiligten eine große Belastung. So werden sich Personen, die anwesend waren, fragen wieviel Fasern sie eingeatmet haben. Die gleiche Frage stellen sich die, die durch kontaminierte Bereiche gehen, wobei auch die Asbestfasern wieder aufgewirbelt werden. Ein erheblicher Aufwand für die Arbeiten notwendig und die Fasern durch eine professionelle Feinreinigung wieder aus dem Haus oder aus der Wohnung zu bekommen.
Sinnvoller ist es daher, vorab mit uns als Sachverständigen die geplanten Maßnahmen vor Ort durchzusprechen. Wenn asbestverdächtige Materialien entfernt werden sollen werden diese mit verhältnismäßig geringem Aufwand untersucht. Danach wird entschieden, ob ohne Schutz zu Werke gegangen werden kann, oder die geplante Umbaumaßnahme oder Renovierung zu einer Asbestsanierung wird.
Selbstverständlich ist dieses Vorgehen mit Kosten verbunden, die jedoch sehr viel niedriger sind als Nacharbeiten nach der Freisetzung von Asbestfasern. Erst recht ist dieser finanzielle Aufwand sinnvoll, wenn man sich die Frage stellt, ob man sich in dem neu gestalteten Wohnraum wohl und geborgen fühlt wenn sich in der Folge die Frage im Raum stehtt ob in dem abgeschlagenen Putz oder dem rausgerissenen alten PVC nicht doch Asbest war.
Erst in jüngerer Vergangenheit hat sich die Liste der verdächtigen Materialen durch Erkenntniszugewinn erstaunlich erweitert. Die Forderung nach der verpflichtenden Vorabuntersuchungspflicht für entsprechende Baumaßnahmen besteht. Unklar ist wer verpflichtet werden soll, also Auftraggeber, Eigentümer, Handwerker etc..
} Siehe auch unser Artikel vom Februar 2020
Mineralfasern werden auch Mineralwolle genannt oder künstliche Mineralfaserdämmstoffe, abgekürzt KMF. In unseren Häusern haben wir es mit Glaswolle- (GW) und Steinwolle- (SW) Produkten zu tun, die zum Wärme-, Schall- und Brandschutz, im Innen- und Außenbereich, in Steildächern und Decken verarbeitet werden und als Akkustikdämmung, sowie im Heizungs-/Sanitärbereich.
In den 1990er-Jahren gerieten die auf dem Markt befindlichen Produkte in den Verdacht krebserregend zu sein. Die Hersteller änderten daraufhin die Zusammensetzungen und erhöhten damit die Biolöslichkeit ihrer Produkte und gelten seit Ende der 1990-Jahre durch die verkürzte Verweildauer im Körper (sie lösen sich schneller auf) nicht mehr als krebserregend.
Wenn Arbeiten durchgeführt werden, bei denen man mit Mineralfaserprodukten in Kontakt kommt, ist die Technische Regel für Gefahrstoffe für den Umgang bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (TRDS 521) einzuhalten. Darin wird davon ausgegangen, das Mineralwolle die vor 1996 eingebaute wurde alte Mineralwolle ist. Ein Herstellungs- und Verwendungsverbot für alte Mineralwollen gilt seit Juni 2000.
Die hier vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen zielen im wesentlich auf den Umgang mit den frei werdenden Stäuben ab.
Im Gegensatz zur Asbestfaser findet bei der Mineralfaser keine Längsspaltung, was dazu führt, dass die Gefährlichkeit der Mineralfaser geringer bewertet wird als Asbest. Trotzdem ist bei Umgang mit der Mineralfaser wegen der Lungengängigkeit Vorsicht angezeigt. Am sinnvollsten ist es, eine Untersuchung vor einer Renovierung oder Sanierung durchführen zu lassen. Das ist für einen vertreten finanziellen Aufwand schnell durchzuführen und danach weiß der Heim- oder Handwerker ob er es mit „alter“ oder „neuer“ Mineralwolle zu tun hat und worauf er jeweils zu achten hat, wenn er damit umgeht.
Sicherheit im Umgang mit Asbest und Mineralwolle verschaffen Sie sich durch eine daumennagelgroße Probe, die mittels einer Untersuchung in einem Rasterelektronenmikroskops professionell untersucht und bewertet wird. In einem Telefonat informieren wir Sie zu Probenahme, Versand und Kosten.